Nagerinfos
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Kaninchen dürfen nicht mehr in handelsüblichen Käfigen und Ställen gehalten werden!
Die neuen Richtlinien des Tierärztlichen Verein für Tierschutz (TVT) schreiben eine dauerhafte Mindestgrundfläche von 6m² für 2 Kaninchen vor.
Die TVT Merkblätter sind für jeden online einsehbar und erläutern für jeden verständlich die Pflichten jedes Heimtierbesitzers nach §2 des Tierschutzgesetzes seine Tiere den Bedürfnissen entsprechend zu halten.
U.a. gehört eine umfangreiches Bewegungsangebot, eine Sicherung aller Seiten des Geheges gegen Raubtiere, ein klar definierter Witterungsschutz und artgerechte Ernährung dazu.
Diese Richtlinien gelten für Hauskaninchen bis 3kg, größere Rassen benötigen entsprechend mehr Platz.
Vor Gericht können die Merkblätter als Richtlinie eingesetzt werden.
Das Halten von Kaninchen auf kleinen Flächen stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Hier das Informationsblatt:
TVT-MB_157_Heimtiere-Kaninchen_09.2019